In Einrichtungen für ambulantes Operieren der Kategorie A gemäß der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) in Bayern ist die Benennung einer internen Hygienebeauftragten Medizinischen Fachangestellten (MFA) vorgeschrieben.
Diese Person muss bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
Erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung zur Hygienebeauftragten MFA in einer von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zertifizierten Fortbildung
(laut Curriculum 24 Unterrichtseinheiten).
Die Aufgaben einer Hygienebeauftragten MFA umfassen unter anderem:
Mitwirkung bei der Erstellung schriftlicher Standards, wie z. B. für den Hygieneplan.
Umsetzung der schriftlichen Standards und Überwachung der Einhaltung.
Zusammenarbeit mit externen Krankenhaushygienikern und der Hygienefachkraft.
Die Fortbildung umfasst drei Module:
Basis-Modul 1 – Hygienemanagement betrieblich-organisatorisch (8 UE)
Basis-Modul 2 – Maßnahmen der Infektionsprävention (8 UE)
Aufbau-Modul 3 – Infektionserreger / Multiresistenz / Ausbruchsprävention / -management
(8 UE)
Nach Absolvierung der Module 1 - 3 erfolgt eine schriftliche Abschlussprüfung
(Multiple Choice).
Eine Anerkennung früherer Fortbildungen ist möglich:
• Lehrgänge zur Sachkunde bzw. Fachkunde I zur Medizinprodukteaufbereitung
Die Zertifikate dieser Fortbildungen müssen bei der Anmeldung eingereicht werden.
In diesem Fall muss nur das Aufbau-Modul 3 absolviert werden, ohne schriftliche Prüfung.
Auf Anfrage
Das Curriculum zur Ausbildung der Hygienebeauftragten Medizinischen Fachangestellten in Einrichtungen für ambulantes Operieren der Kategorie A finden Sie hier